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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teil 1 Allgemeine Bedingungen

1.     Geltungsbereich

1.    Die eBlick Medienberatung (Auftragnehmer) erbringt alle Leistungen nur auf der Grundlage dieser AGB (AGB). Diese sind auch Grundlage für zukünftige Verträge. Ein ausdrücklicher Hinweis ist für zukünftige Verträge nicht erforderlich.

2.    Der Auftragnehmer erkennt abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden grundsätzlich nicht an, außer er stimmt diesen ausdrücklich zu. Die AGB des Auftragnehmers gelten auch dann, wenn von ihm vorbehaltlos Leistungen erbracht werden auch wenn entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen bekannt sind.

2.     Begriffe

1.    „Vertrag“: Unter einer Kundennummer geführtes Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Auftragnehmer insgesamt

2.    „Auftrag“: Konkreter Auftrag unter einer geführten Kundennummer

3.    „Kunde“: Kunden im Sinne dieser Bedingungen sind Vertragspartner unabhängig ihres Geschlechts oder Unternehmensform.

3.     Vertragsgegenstand und Vertragsänderung

1.    Leistungspflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des beauftragten Produkts bzw. der beauftragten Dienstleistung. Darüber hinaus sind Zusagen, Leistungsversprechen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer diese schriftlich bestätigt. 

2.    Für Reseller-Hosting Verträge gilt: Der Kunde hat weder dingliche Rechte an der gemieteten Hardware noch ein Zutrittsrecht zur Hardware.

3.    Der Auftragnehmer darf seine Leistungen stillschweigend erweitern, verbessern und dem technischen Fortschritt anpassen.

4.    Für Zusatzleistungen ohne zusätzliches Entgelt hat der Kunde keinen Erfüllungsanspruch auf ihre Erbringung. Der Auftragnehmer kann vergütungsfrei zur Verfügung gestellte Dienste einzustellen oder ändern.

5.    Der Auftragnehmer hat jederzeit das Recht, Dritte zur Leistungserbringung zu beauftragen.

4.     Pflichten des Kunden

1.    Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer seinen vollständigen Namen und eine ladungsfähige Postanschrift, E-Mailadresse und Telefonnummer zu übermitteln. Der Kunde sichert zu, dass er mindestens 18 Jahre alt sowie gemäß der anwendbaren Gesetze voll geschäftsfähig ist.
Änderungen der Kontaktdaten und alle anderen für die Vertragsdurchführung notwendigen Daten hat der Kunde dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.

2.    Der Kunde hat sicherzustellen, dass seine Online-Präsenz sowie dort eingeblendete Banner nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutzrechte usw.) verstößt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei einem Verstoß gegen eine der genannten Verpflichtungen, seine Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen und den Zugang zu veröffentlichten Kundeninformationen zu sperren.

3.    Die Zahlungspflicht des Kunden für Verstöße nach Absatz 4.2. bleibt bestehen.

4.    Der Kunde verpflichtet sich, erhaltene Passwörter regelmäßig zu ändern, streng geheim zu halten und für jeden Nutzer individuelle Passwörter zu verwenden. Der Kunde verpflichtet sich, dem Auftragnehmer unverzüglich von Missbrauch oder Datenlecks in Kenntnis zu setzen.

5.    Im Falle eines Reseller-Hosting Vertrags verpflichtet sich der Kunde, keine Techniken einzusetzen, die eine übermäßige oder explizit nicht beauftragte Inanspruchnahme der Einrichtungen des Auftragnehmers verursachen. Der Auftragnehmer kann solche Online-Präsenzen vom Zugriff durch Dritte bis zur Beseitigung ausschließen.

6.    Der Kunde darf die vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Ressourcen nicht für Handlungen einsetzen, die gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstoßen. Dazu zählen inbsesonde:

1.    unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme 

2.    Phishing-Seiten und/oder ein offenes Mail-Relays oder ähnliches System über das SPAM-E-Mails verbreitet werden können

3.    Behinderung von fremden Rechnersystemen durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder E-Mails

4.    Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen

    Versenden von E-Mails an Dritte zu Werbezwecken, sofern nicht eine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers vorliegt, oder sonst ein Erlaubnistatbestand gegeben ist;

    jugendgefährdende Inhalte bereitzustellen; Erwachsenen-Inhalte ohne Abstimmung mit dem Auftragnehmer zu veröffentlichen;

    das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern sowie die Verbreitung von Schadsoftware.

5.     Folgen bei Verstößen

Wenn der Kunde gegen eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen verstößt, ist der Auftragnehmer berechtigt, alle oder einzelne Leistungen unverzüglich einzustellen. Die Zahlungspflicht des Kunden wird hierdurch nicht berührt. Schadenersatzansprüche des Auftragnehmers bleiben ausdrücklich vorbehalten.

6.     Haftung für Inhalte

Der Kunde haftet für sämtliche Inhalte, die er auf seiner Online-Präsenz speichert oder zum Abruf bereithält. Die Haftung umfasst auch die Inhalte, die auf anderen Servern gespeichert und über die bei Auftragnehmer registrierte Domain veröffentlich werden. Der Kunde haftet im Rahmen seiner Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen auch für das Verhalten Dritter, die in seinem Auftrag tätig werden und seiner Erfüllungsgehilfen. Dies gilt auch für Dritte, denen er durch sein Verhalten eine Rechtsverletzung ermöglicht. Seitens des Auftragnehmers erfolgt keine Prüfung der Inhalte auf eventuelle Gesetz- oder Vertragsverstöße.

7.     Vertragsschluss, Vertragslaufzeit, Vertragsverlängerung und -kündigung

1.    Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahme oder durch die Bestätigung des dafür vorgesehenen Onlinebestätigung „Auftrag annehmen“ zustande.

2.    Soweit sich aus der Leistungsbeschreibung oder der Vereinbarung mit dem Kunden nichts Abweichendes ergibt, endet das Vertragsverhältnis mit der Erbringung der beauftragten Leistung.

3.    Für das Reseller Hostingangebot beträgt die Vertragslaufzeit für das jeweilige Produkt ein Jahr soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Abrechnungszeitraum entspricht dabei der Vertragslaufzeit. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum – maximal jedoch um ein Jahr – falls nicht vier Wochen vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit der Vertrag gekündigt wird.

4.    Das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund für den Auftragnehmer ist insbesondere gegeben, wenn der Kunde

1.    sich für mindestens einen Zeitraum von einem Monat mindestens in Höhe des für den letzten Abrechnungszeitraum geschuldeten Entgelts in Verzug befindet und ungeachtet mindestens einer Mahnung, die eine Androhung der Kündigung enthält, keine Zahlung leistet

2.    trotz einer bereits erfolgten berechtigten Abmahnung erneut schuldhaft eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzt oder eine bestehende Vertragsverletzung nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist beseitigt oder dem Auftragnehmer eine Fortsetzung des Vertrages unzumutbar ist. Unzumutbarkeit liegt insbesondere vor bei einem gravierenden Verstoß des Kunden gegen Jugendschutz- und/oder Strafvorschriften und/oder Marken- und/oder Urheberrechtsverstößen des Kunden von erheblichem Umfang unter Verwendung der Leistungen des Auftragnehmers.

8.     Kündigung

1.    Die ordentliche und die außerordentliche fristlose Kündigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Kunden können auch per E-Mail kündigen, wenn diese die der elektronischen Form des § 126a BGB genügt. 

2.    Für Reseller-Hosting Angebote kann eine fristgerechte Kündigung zum regulären Laufzeitende seitens des Kunden auch als über das Kundenmenü erfolgen, wenn dieser Zugriff auf das Kundenmenü aktiviert ist.

3.    Für Reseller-Hosting Angebote gilt im Übrigen, dass die Kündigung eines Produktes oder zusätzlich gewählter Optionen das Vertragsverhältnis im Übrigen unberührt lässt. Die rechtzeitige Speicherung und Sicherung der Daten vor dem Leistungsende des gekündigten Produktes liegt in der Verantwortung des Kunden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Darüber hinaus Domains des Kunden, die nicht zu einem neuen Auftragnehmer übertragen wurden, ist der Auftragnehmer Vertragsbeendigung zu löschen.

9.     Honorar, Entgelderstattung

1.    Die Höhe der vom Kunden an den Auftragnehmer zu bezahlenden Honorare, Entgelte und Gebühren und der jeweilige Abrechnungszeitraum ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der vom Kunden beauftragten Positionen und der vom Kunden gewählten Produkt. 

2.    Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wird, sind durch den Auftraggeber Abschlagszahlungen nach folgender Regelung zu leisten:

1.    Einzelne Positionen gemäß Auftrag sofern diese einen Betrag von 1.000,- € übersteigen.

2.    Regelmäßig positionsübergreifende Arbeiten, deren Gesamtaufwand drei Projekttage oder 24 Projektstunden überschritten haben

3.    Für Arbeiten, bei denen ein Werk geschuldet ist jeweils 1/3 nach Abnahme des Pflichten- und Lastenhefts, 1/3 nach Prototyperstellung und 1/3 nach Fertigstellung

4.    Reisekosten und Spesen sobald diese anfallen

 

3.    Für das Reseller-Hosting gilt, dass nutzungsunabhängige Entgelte für den jeweils vereinbarten Abrechnungszeitraum sind im Voraus fällig und zahlbar sind. Nutzungsabhängige Entgelte sind mit dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig und zu zahlen. Sofern das Entgelt 10,- € übersteigt, ist der Auftragnehmer unabhängig von vorstehender Regelung berechtigt, Zwischenabrechnungen durchzuführen.

4.    Die Rechnungsstellung erfolgt online ("Online-Rechnung"). Die Online-Rechnung gilt als dem Kunden zugestellt, wenn sie an die dem Auftragnehmer zuletzt bekannte E-Mail Adresse des Kunden übermittelt wurde. Dem Kunden obliegt insoweit der regelmäßige Abruf der Rechnungen in seinem E-Mail Postfach.

5.    Bei Bezahlung über Paypal gelten die entsprechenden AGB von Paypal zusätzlich zu den vorliegenden. Der Kunde bevollmächtigt den Auftragnehmer den jeweiligen Rechnungsbetrag von seinem Paypal-Konto einzuziehen

10. Verspätete Zahlung, Verzug

1.    Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe von 6 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen Schadens bleibt davon unberührt. Weiterhin kann der Auftragnehmer Mahngebühren in angemessener Höhe verlangen.

2.    Für Reseller-Hosting Produkte gilt: Befindet sich der Kunde mindestens für einen Zeitraum von 14 Tagen mindestens in Höhe des für den letzten Abrechnungszeitraum geschuldeten Entgelts in Verzug, ist der Auftragnehmer nach erfolgter Mahnung unter entsprechender Androhung berechtigt, seine Leistung zu verweigern. In der Regel geschieht dies durch eine vorübergehende Sperrung (vgl. §9). Die Zahlungspflicht des Kunden wird hierdurch nicht berührt. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung durch den Auftragnehmer bleibt unberührt. Im Falle eines Verzugs ist der Auftragnehmer berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% jährlich zu verlangen. Dem Kunden ist demgegenüber der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Zinsschaden entstanden ist.

11. Gewährleistung

1.    Für Leistungsstörungen ist der Auftragnehmer nur verantwortlich, wenn diese die von ihm zu erbringenden Leistungen betreffen.

2.    Störungen hat der Auftragnehmer im Rahmen der technischen Möglichkeiten zu beseitigen. Erfolgt die Beseitigung der Störung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, hat der Kunde dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Störung innerhalb dieser Nachfrist nicht beseitigt, stehen dem Kunden seine gesetzlichen Ansprüche zu. Schadensersatzansprüche bestehen allenfalls im Rahmen der Haftung nach §8.

3.    Für Reseller-Hosting Produkte gilt: Wird die Funktionsfähigkeit eines Produkts aufgrund einer über den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch hinausgehenden Nutzung beeinträchtigt, obliegt es dem Kunden nachzuweisen, dass die Fehlfunktionen auch bei vertragsgemäßer Nutzung eingetreten wäre.

4.    Der Kunde hat dem Auftragnehmer Mängel unverzüglich anzuzeigen und diesen bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen, insbesondere alle zumutbaren Maßnahmen zur Datensicherheit zu ergreifen.

5.    Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen jedwede Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. Der Auftragnehmer garantiert nicht, dass vom Auftragnehmer eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen des Kunden genügt, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, und ferner, dass diese absturz-, fehler- und frei von Schadsoftware ist. Der Auftragnehmer gewährleistet gegenüber dem Kunden nur, dass vom Auftragnehmer eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im Wesentlichen gemäß Leistungsbeschreibung des Herstellers funktioniert.

12. Haftung

Der Auftragnehmer haftet, nur nach den nachstehenden Regelungen, unabhängig vom Rechtsgrund:

1.    Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.

2.    Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesen Fällen haftet der Auftragnehmer lediglich in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

3.    In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.

4.    Vorstehende Beschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

5.    Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

6.    Im Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bleibt die Haftungsregelung des § 44a TKG in jedem Fall unberührt.

13. Datenschutz

1.    Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Ergänzenden Informationen hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

2.    Dem Kunden ist bekannt, dass auf einem Server unverschlüsselt gespeicherte Inhalte aus technischer Sicht vom Auftragnehmer eingesehen werden können. Darüber hinaus ist es möglich, dass die Daten des Kunden bei der Datenübertragung über das Internet von unbefugten Dritten eingesehen werden.

14. Urheberrechte, Lizenzvereinbarungen

1.    Der Auftragnehmer räumt dem Kunden an zur Verfügung gestellter eigener und fremder Software ein zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes nicht-ausschließliches (einfaches) Nutzungsrecht ein. Die Übertragung, außer mit Zustimmung des Auftragnehmers im Wege der Vertragsübernahme, sowie die Einräumung von Unterlizenzen an Dritte sind nicht gestattet. Die weitere Nutzung nach Vertragsbeendigung ist nicht erlaubt, Kopien von überlassener Software wird der Kunde nach Vertragsbeendigung löschen.

2.    Für Open Source Programme gelten zusätzlich die jeweils gültigen Lizenzbestimmungen des Auftragnehmers der Software. Der Auftragnehmer wird dem Kunden diese auf Anfrage zur Verfügung stellen. Soweit die Bedingungen der Software-Auftragnehmer in Widerspruch zu den vorliegenden Bedingungen stehen, haben die Bedingungen des Software-Auftragnehmers Vorrang.

3.    Für Microsoft-Produkte: Einige vom Auftragnehmer angebotene Dienstleistungen werden dem Kunden unmittelbar von Microsoft zur Verfügung gestellt; Vertragspartner bleibt auch in diesem Fall der Auftragnehmer. Die Nutzung von Microsoft Office 365 Diensten unterliegt dem Microsoft End User Licence Agreement (“MS EULA”) und dem Microsoft Cloud Agreement, welche beide Bestandteil des Vertrags sind, einschließlich der dort genannten Regelungen zum Datenschutz und Umgang mit Daten. Dem Kunden ist bewusst und er akzeptiert, dass Microsoft seine Daten (inclusive personenbezogenen Daten) gemäß dem Microsoft Cloud Agreement benutzen, speichern oder verarbeiten kann. Bei der Buchung von Microsoft-Produkten akzeptiert der Kunde die entsprechenden Regelungen und Policies von Microsoft.

4.    Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Softwarehersteller und, wenn einschlägig, die hersteller- bzw. softwarespezifischen Zusatzbedingungen des Auftragnehmers.

15. Freistellung

1.    Der Kunde verpflichtet sich, den Auftragnehmer im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen sowie bei Verstößen gegen §4 (11) dieses Vertrages.

16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

1.    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).

2.    Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Ismaning, Landkreis München, ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung. Der Auftragnehmer ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

3.    Der Auftragnehmer nimmt nicht an einem Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

17. Sonstiges

1.    Alle Informationen und Erklärungen des Auftragnehmers, mit Ausnahme von Kündigungserklärungen, können auf elektronischem Weg an den Kunden, insbesondere über das Kundenmenü der per E-Mail an die vom Kunden mitgeteilte E-Mail-Adresse, gerichtet werden. Für Kündigungserklärungen gilt jedoch die Einschränkung des § 5 (4).

2.    Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.

 

Teil 2 Besondere Bedingungen

18. Besondere Bedingungen für Domains

Registriert der Kunde über den Auftragnehmer eine Domain, gelten ergänzend folgende Regelungen:

1.    Allgemeines, Rechtsverhältnisse

1.    Sofern der Kunde über den Auftragnehmer eine Domain registrieren lässt, kommt der Vertag unmittelbar zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle bzw. dem Registrar zu Stande. Der Auftragnehmer wird hierbei für den Kunden im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses tätig. Es gelten daher die maßgeblichen Registrierungsbedingungen und Richtlinien der jeweiligen Vergabestelle bzw. des Registrars. Soweit diese im Widerspruch zu den vorliegenden AGB des Auftragnehmers stehen, haben die jeweiligen Registrierungsbedingungen und Richtlinien Vorrang vor den AGB des Auftragnehmers.

2.    Die Registrierung von Domains erfolgt in einem automatisierten Verfahren. Der Auftragnehmer hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Er übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains zugeteilt (delegiert) werden können und frei von Rechten Dritter sind. Die Auskunft des Auftragnehmers darüber, ob eine bestimmte Domain noch frei ist, erfolgt durch den Auftragnehmer aufgrund Angaben Dritter und bezieht sich nur auf den Zeitpunkt der Auskunftseinholung des Auftragnehmers. Erst mit der Registrierung der Domain für den Kunden und der Eintragung in der Datenbank der Vergabestelle ist die Domain dem Kunden zugeteilt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.

3.    Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung, Übertragung und Löschung von Domains sowie bei der Änderung von Einträgen in den Datenbanken der Vergabestellen in zumutbarer Weise mitzuwirken.

4.    Eine Änderung der beantragten Domain nach der Beantragung der Registrierung bei der jeweiligen Vergabestelle ist ausgeschlossen. Soweit einzelne Domains durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain.

5.    Der Auftragnehmer darf unter einer vom Kunden registrierten Domain eine von ihm gestaltete Seite einblenden, solange der Kunde noch keine Inhalte hinterlegt oder die Domain auf andere Inhalte umgeleitet hat.

6.    Für alle betroffenen gTLDs willigt der Kunde ein, dass der Auftragnehmer als “Designated Agent”, also bevollmächtigter Dienstleister in Übereinstimmung mit der ICANN Transfer Policy, für Anfragen bezüglich Updates der registrierten Kontaktdetails der Domains auftritt. Der Kunde bevollmächtigt den Auftragnehmer ausdrücklich, in seinem Namen die Änderungen von  jedweden Registrierungsdetails der Domains zu bestätigen oder durchzuführen. Der Kunde bestätigt und willigt ein, dass wenn der Auftragnehmer eine Handlung an einer Domain als Designated Agent gemäß der vorstehenden Regelung unternimmt, Verfügungssperren (transfer-lock) für die betroffene Domain für 60 Tage ab der Änderung nicht bestehen.

2.    Pflichten des Kunden

1.    Der Kunde gewährleistet, dass seine Domains und die darunter abrufbaren Inhalte weder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen noch Rechte Dritter verletzen. Je nach Art der Domain bzw. Zielrichtung der zugehörigen Inhalte sind gleichsam andere nationale Rechtsordnungen zu beachten. Wird von dritter Seite glaubhaft gemacht, dass Domains oder Inhalte ihre Rechte verletzen, oder gilt ein Rechtsverstoß zur Überzeugung des Auftragnehmers aufgrund objektiver Umstände als wahrscheinlich, kann dieser die Inhalte vorübergehend sperren und Maßnahmen ergreifen, die betreffende Domain unerreichbar zu machen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain oder der zugehörigen Inhalte beruhen, hat der Kunde den Auftragnehmer freizustellen.

2.    Verzichtet der Kunde gegenüber der jeweiligen Vergabestelle bzw. dem Registrar auf eine Domain, wird er hierüber den Auftragnehmer unverzüglich in Kenntnis setzen.

3.    Registrierungsdaten, Mitteilungspflichten

1.    Der Kunde ist verpflichtet, zur Registrierung einer Domain die richtigen und vollständigen Daten des Domaininhabers („Registrant“), des administrativen Ansprechpartners ("Administrative Contact" bzw. „admin-c“) und des technischen Ansprechpartners ("Technical Contact" bzw. „tech-c“) anzugeben. Für die entsprechenden Angaben hat insoweit neben den einschlägigen Registrierungsbedingungen §4 (1) Geltung.

2.    Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Domains unterhalb der Top-Level-Domains .com, .net, .org, .cc, .biz und .info als E-Mail Adresse des admin-c eine E-Mail Adresse des Auftragnehmers einzutragen. Die Rechte des Kunden werden hierdurch nicht beeinträchtigt. Der Kunde stimmt dieser Verfahrensweise ausdrücklich zu.

4.    Kündigung und Erklärungen

1.    Die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Auftragnehmer lässt den jeweils zwischen dem Kunden und der Vergabestelle bzw. dem Registrar bestehenden Registrierungsvertrag über eine Domain grundsätzlich unberührt. Kündigungsaufträge betreffend das Registrierungsverhältnis sind dennoch an den Auftragnehmer zu richten, da dieser die Domain für den Domaininhaber verwaltet und Mitteilungen des Domaininhabers, einschließlich von Vertragskündigungen, regelmäßig über den Auftragnehmer an die jeweilige Vergabestelle bzw. den Registrar zu leiten sind.

2.    Die Kündigung des Kunden betreffend das Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer bedarf zur gleichzeitigen wirksamen Kündigung des Registrierungsverhältnisses über eine Domain daher der ausdrücklichen schriftlichen Erklärung des Kunden, dass die Domain (mit-)gekündigt wird und gelöscht werden kann. Ist der Kunde nicht auch der Domaininhaber, bedarf der Kündigungs- bzw. Löschungsauftrag der schriftlichen Einwilligung des Domaininhabers oder Admin-Cs. Dabei gilt als „schriftlich“ in beiden Fällen die gemäß § 5 (4) zugelassene Form.

3.    Die Frist zur Erteilung von Domain-Kündigungsaufträgen an den Auftragnehmer beträgt für alle Domains 4 Wochen zum Ende der Laufzeit des Registrierungsverhältnisses.

4.    Insofern verspätete Domain-Kündigungsaufträge wird der Auftragnehmer unverzüglich an die Registrierungsstelle weiterleiten. Klargestellt wird jedoch, dass, falls ein Kündigungsauftrag betreffend den Domain-Registrierungsvertrag durch den Kunden nichtfristgerecht erteilt wird und sich deswegen die Laufzeit der Domainregistrierung gegenüber der Vergabestelle bzw. dem Registrar verlängert, die Vergütungspflicht des Kunden für den Zeitraum der Verlängerung bestehen bleibt.

5.    Kündigt der Kunde zwar das Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer, trifft jedoch keine ausdrückliche Verfügung, was mit den über den Auftragnehmer bislang registrierten Domains zu geschehen hat, bleibt die Vergütungspflicht für die Domains bis auf weiteres ebenfalls bestehen. Nach ergebnisloser Aufforderung an den Kunden, die an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse geschickt wird, sich innerhalb angemessener Frist schriftlich (§ 5 (4)) zu den Domains zu erklären, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Domains in die direkte Verwaltung der jeweiligen Vergabestelle zu überführen oder die Domains im Namen des Kunden freizugeben. Entsprechendes gilt bei einer Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden durch den Auftragnehmer.

6.    Werden Domains vom Kunden nicht spätestens zum Beendigungstermin des Geschäftsbesorgungsvertrages über die Verwaltung der Domain zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer in die Verwaltung eines anderen Auftragnehmers gestellt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Domains in die direkte Verwaltung der jeweiligen Vergabestelle zu überführen oder die Domains im Namen des Kunden freizugeben. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass der Kunde zwar im Hinblick auf die Überführung der Domain an einen neuen Auftragnehmer eine Anweisung erteilt hat, diese aber nicht rechtzeitig umgesetzt wird.

 

19. Besondere Bedingungen für E-Mail-Dienste

1.    Der Kunde hat in seinen E-Mail-Postfächern eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen abzurufen. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind. Weiterhin ist der Auftragnehmer berechtigt, die Größe eingehender und ausgehender Nachrichten angemessen zu begrenzen.

2.    Der Auftragnehmer kann aufgrund objektiver Kriterien die an seine Kunden gerichteten E-Mails ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine E-Mail schädliche Software (Viren, Würmer oder Trojaner etc.) enthält, die Absenderinformationen falsch oder verschleiert sind oder es sich um unaufgeforderte oder verschleierte kommerzielle Kommunikation handelt.

3.    Die Versendung von sog. Spam-Mails ist untersagt. Hierunter fällt insbesondere die Versendung unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Versendung von E-Mails ist es zudem untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absenders auf sonstige Weise zu verschleiern. Der Kunde ist verpflichtet, bei kommerzieller Kommunikation diesen Charakter durch eine entsprechende Gestaltung der E-Mail deutlich zu machen und die hierfür geltenden gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.

4.    Versendet der Kunde Spam-Mails im Sinne des vorstehenden Absatzes, kann der Auftragnehmer die betreffenden Postfächer des Kunden vorübergehend sperren.

20. Besondere Bedingungen für Hosting-Produkte, dedizierte und virtuelle Server

1.    (1) Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten Webseiten oder Daten weder gegen deutsches noch sonst einschlägiges nationales Recht, insbesondere Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstoßen. Der Auftragnehmer behält sich vor, Inhalte, die ihm in dieser Hinsicht bedenklich erscheinen, vorübergehend zu sperren. Das Gleiche gilt, wenn der Auftragnehmer von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf gehosteten Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich fremde Rechte verletzen.

2.    (2) Für den Fall, dass der Kunde den Nachweis erbringt, dass eine Verletzung von Rechten Dritter oder ein sonstiger Rechtsverstoß nicht zu befürchten ist, wird der Auftragnehmer die betroffenen Webseiten Dritten wieder verfügbar machen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer Webseite des Kunden beruhen, stellt der Kunde den Auftragnehmer hiermit frei.

3.    Die Bereitstellung folgender Dienste ist dem Kunden untersagt:
Internet Relay Chat (IRC)-Dienste
Anonymisierungsdienste
P2P-Tauschbörsen

4.    Hat der Kunde allein Administratorrechte, kann der Auftragnehmer den Server nicht verwalten. Der Kunde ist daher für dessen Inhalt und die Sicherheit des Servers allein verantwortlich. Es obliegt ihm, Sicherheitssoftware zu installieren, sich regelmäßig über bekannt werdende Sicherheitslücken zu informieren und bekannte Sicherheitslücken zu schließen. Stellt der Auftragnehmer Sicherheits- oder Wartungsprogramme zur Verfügung, entbindet dies den Kunden nicht von seiner Pflicht.

5.    Der Kunde ist verpflichtet, seine Server so einzurichten und zu verwalten, dass Sicherheit, Integrität und Verfügbarkeit der Netze, andere Server, sowie Software und Daten Dritter oder des Auftragnehmers nicht gefährdet werden.

6.    Gefährdet ein Kunde mittels seiner Server Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Netzen, andere Server, sowie Software und Daten Dritter oder des Auftragnehmers oder steht der Kunde aufgrund objektiver Umstände in einem solchen Verdacht, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Server vorübergehend zu sperren. Dies gilt insbesondere auch für sog. Denial of Service Attacken (DoSAttacken), die der Kunde über seinen Server ausführt, und auch in dem Fall, dass der Kunde die schädliche Handlung oder den Zustand nicht zu vertreten hat, z.B. wenn der Server des Kunden manipuliert und von Dritten benutzt wird. Eine vorsätzliche Handlung des Kunden berechtigt den Auftragnehmer zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses ohne vorhergehende Abmahnung.

7.    Werden über den Server Spam-Mails (siehe Abschnitt Besondere Bedingungen für E-Mail-Dienste) versendet, kann der Auftragnehmer den Server ebenfalls vorübergehend sperren.

8.    Sofern nicht abweichend vereinbart, ist der Auftragnehmer zur Sicherung von Kundendaten nicht verpflichtet. Beauftragt der Kunde den Auftragnehmer mit der Datensicherung, hat der Kunde die vom Auftragnehmer gesicherten Daten auf Vollständigkeit und Geeignetheit zur Datenrekonstruktion zeitnah und in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Unregelmäßigkeiten hat der Kunde dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.

9.    Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Übereinstimmung der Server des Kunden mit den vertraglichen Vereinbarungen und Bestimmungen, insbesondere Lizenzbestimmungen, zu Auditieren oder regelmäßig zu überprüfen. Im Rahmen dessen ist der Auftragnehmer insbesondere berechtigt zu prüfen, ob der Kunde eine ausreichende Anzahl an Software-Lizenzen bezogen hat. Der Kunde ist verpflichtet, an der Überprüfung mitzuwirken. Dies beinhaltet, dem Auftragnehmer notwendige Informationen und Daten in einem angemessenen Rahmen und Zeitraum zukommen zu lassen sowie die (dauerhafte) Installation oder Duldung der Installation von entsprechenden Programmen zu diesem Zweck auf den Servern des Kunden.

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